Erbrecht
Das Erbrecht ist eine komplexe Angelegenheit mit vielen verschiedenen Optionen und Möglichkeiten. So unterschiedlich und komplex wie das Leben, so individuell sind Wünsche und Bedürfnisse, wenn es um die Regelung der Zukunft geht.
Es ist nie zu früh sich Gedanken zu machen und Fragen zu stellen. Doch wo fängt man am besten an?
Als Rechtsanwältin biete ich Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Erstberatung im Bereich des Erbrechts. Hier erläutere ich Möglichkeiten, die zu Ihrer individuellen Situation passen und gebe einen Überblick, mit dem Sie gut das Gespräch in Ihrer Familie suchen können. Dabei sind die Kosten einer Erstberatung gesetzlich auf maximal 250 EUR (190-210 EUR zzgl. USt.) beschränkt.
Wenn Sie es wünschen helfe ich Ihnen und Ihrer Familie auch darüber hinaus weiter, stehe Ihnen beratend zur Seite und vertrete Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten - auch gegenüber Behörden und Gericht.
Durch die Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit Berufsbetreuerinnen und Nachlasspfleger*innen verfüge ich zudem über ein gutes Netzwerk und Expertise, um zu verschiedenen Regelungen und Lebensfragen rund um das Älterwerden und die Vermögenssorge beraten.
- Erstberatung
- Gesetzliche Erbfolge
- Testament und letztwillige Verfügungen
- Erbvertrag und Schenkungen
- Erbschaft ausschlagen oder annehmen
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
- Erbstreitigkeiten und Testamentanfechtung
- Nachlassverwaltung und -abwicklung
- weitere Regelungsmöglichkeiten, u.a. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.
Ich helfe Ihnen, Ihre Situation besser zu verstehen, zeige individuelle Möglichkeiten aus und unterstütze Sie dabei die richtigen Lösungen für Ihre Situation zu finden.