Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind so etwas wie die kleinen Geschwister der Straftaten. Doch auch, wenn hier keine Haftstrafen im Raum stehen, können die Folgen wie Geldbußen, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis einschneidend sein. Es lohnt sich frühzeitig eine anwaltliche Beratung zu suchen.
Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen auch bei Verstößen gegen Ordnungs- und Verwaltungsgesetze zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Sie bestmöglich durch den komplexen rechtlichen Prozess zu begleiten.
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (Blitzer, Geschwindigkeitsüberschreitungen)
- Fahrverbote und Führerscheinentzug
- Umweltverstöße
- Verstöße gegen die Gewerbeordnung
- und weitere Ordnungswidrigkeiten
Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht und bei Behörden.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verstöße im Straßenverkehr sind keine Seltenheit. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer - ich verteidige Sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und setze mich für eine faire Ahndung ein. Dabei berücksichtige ich auch mildernde Umstände und Möglichkeiten der Strafeinsicht.
Fahrverbote und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins kann Ihre Mobilität stark einschränken. Ich analysiere die Vorwürfe gegen Sie und kämpfe für eine angemessene milde Ahndung, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Dabei liegt der besondere Augenmerk auf Möglichkeiten eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu vermeiden.
Alkohol oder Drogen am Steuer
Verstöße gegen das Alkoholverbot am Steuer oder die Überschreitung bestimmter Betäubungsmittelgrenzen bei der Fahrt werden hart bestraft. Je nach Promillewert handelt es sich hierbei nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit sondern gar um eine Straftat. Ich verteidige Sie bei diesen Delikten ergebnisorientiert und behalte Ihre individuelle Situation im Blick.
Umweltverstöße und Verstöße gegen die Gewerbeordnung
Auch Umweltverstöße, Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder andere Verordnungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Auch in diesen Themengebieten berate und verteidige ich Sie gerne.
Ich vertrete Ihre Interessen nicht nur vor Gericht, sondern auch bei Behörden. Dabei setze ich auf eine transparente und verständliche Kommunikation, um Sie bestmöglich durch den Prozess zu begleiten. Lassen Sie mich Ihre Strafverteidigung übernehmen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.